Die Maschinenrichtlinie verpflichtet dazu, eine Person zu benennen, die für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass die Verantwortung oft nicht klar ist. So tauchen im Betriebsalltag immer wieder eine ganze Reihe von Fragen auf. Antworten gibt dieser Beitrag.Weiterlesen...