Die Beratungsleistungen des Kompetenzteams umfassen erklärungsbedürftige Begriffsdefinitionen der DSGVO, wie „Stand der Technik“ oder „personenbezogene Daten“ sowie Fallbeispiele zu diesen und weiteren Begriffen. Darüber hinaus bietet das Team Marktbeobachtungen sowie Grundlagenschulungen beim Kunden vor Ort zu Kryptographie, Redundanz und Funkprotokollen. Hierzu führen die Rutronik-Experten Gespräche mit den Kunden, um genau zu ermitteln, welche Probleme auftreten könnten und wie man sie vermeiden kann. Keiner kennt ein einzelnes elektronisches Bauteil besser als der Produktmanager dieses Bauteils. Über die Schwächen einzelner Komponenten und Alternativen zu diesen Komponenten, die bezüglich der neuen Gesetzesanforderungen sicherer sind, können sich Kunden dank der gründlichen Vorbereitung des Kompetenzteams informieren. Auch der Blick über den Tellerrand, also das Beleuchten der gesamten Applikationen über sämtliche ISO/OSI-Layer gemeinsam mit den erfahrenen Ingenieuren, ist empfehlenswert.
„Hersteller von elektrischen Geräten sind sehr sicherheitsbedacht, haben jedoch in der Kürze der Zeit vermutlich noch nicht alle Aspekte und Auswirkungen der neuen Gesetze vollkommen durchleuchten und auf ihre Produkte übertragen können“, so Bernd Hantsche, Bereichsleiter Embedded&Wireless und Initiator der DSGVO-Kampagne bei Rutronik. Dadurch könnte ein Wettbewerber sich vor Gericht auf mangelnde DSGVO-Konformität berufen und versuchen, den Verkauf zu stoppen.
Hier hilft Rutronik als externer Dienstleister mit Expertise: „Ein Gespräch mit uns ist daher eine sinnvolle Präventivmaßnahme, um mögliche Argumentationen der Wettbewerber bereits vor Mai 2018 zu kennen und sich darauf vorzubereiten.“ Im juristischen Sinne verantwortlich bleibt jedoch der Kunde.
Verordnung mit weitreichenden Folgen
Die Verordnung, die am 25. Mai 2018 rechtsverbindlich wird, gibt in Artikel 25 „Datenschutz durch Technikgestaltung“ und Artikel 32 „Sicherheit der Datenverarbeitung“ strengere Anforderungen vor als das alte Bundesdatenschutzgesetz zum Bau von elektrischen Geräten. Erfüllt eine Firma die Anforderungen dieser beiden Artikel nicht, drohen Strafen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Unternehmensumsatzes. jl