Doch auch im Umgang mit Maschinen ist die Gefahr nicht fremd und es kommt auf die richtige Bekleidung an. Für den Maschinen- und Anlagenbau gibt es feste Vorschriften, auf deren Umsetzung der Arbeitgeber oder Schichtleiter zu achten hat. Bei Verstößen kann es zu hohen Bußgeldern kommen. Aber welche Schutzbekleidung ist bei der Führung von Maschinen wichtig? Dieser Artikel klärt auf.
Die gesetzlichen Vorgaben
Die Grundlage der Sicherheitskleidung im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus wird in der EN 510 festgelegt. Die Kleidungsstücke gelten für alle Bereiche, in denen Tätigkeiten den Umgang mit beweglichen Maschinen erfordern. Welche Schutzzwecke solche Kleidungsstücke erfüllen müssen, wird rasch klar:
- Hängenbleiben
- Einzug von Kleidungsstücken
- Würgen durch den Einzug von Kleidung
In der EN 510 legt der Gesetzgeber fest, dass die Kleidungsstücke möglichst eng anliegend geschnitten sein müssen. Sie dürfen keine Taschen aufweisen, die von außen zugänglich sind, genähte Falten besitzen oder Verschlüsse nutzen, die das Hängenbleiben ermöglichen. Daher ist die Arbeitskleidung in diesem Bereich meist so geschnitten, dass sich die Taschen von Jacken und Hosen auf der Innenseite befinden. Größere Verschlüsse, wie sie viele Arbeitshosen aufweisen, sind bei den Kleidungsstücken nicht zu finden. Das Verletzungspotenzial wäre schlichtweg zu groß. Wie solche Arbeitskleidung heute im Konkreten aussieht, kann beispielsweise hier eingesehen werden.
Je nach dem, um welche Maschinen es sich handelt, muss die Bekleidung weitere Kriterien erfüllen:
- Schutz vor Säuren
- Hitzeschutz
- Chemikalienschutz
- Schwere Entflammbarkeit
Allerdings ist die gesetzlich geregelte Schutzbekleidung nicht der einzige Schutz, ebenso, wie sich die persönliche Sicherheitsausrüstung nicht allein auf die Kleidung beschränkt. Finden die auszuübenden Tätigkeiten an im Betrieb sehr lauten Maschinen statt, müssen die Arbeiter gleichfalls einen Gehörschutz tragen. Ob dieser aus Ohrstöpseln bestehen kann oder aus einem Bügelohrschützer, regelt der Betrieb unter Anwendung der Vorschriften. Kann es während der Tätigkeit zu Funkenflug kommen, müssen die Mitarbeiter zugleich Schutzbrillen oder gar einen Gesichtsschutz tragen. Nicht selten ist der Maschinenbau jedoch auch mit giftigen oder reizenden Dämpfen verbunden. In diesen Fällen sieht die Arbeitssicherheit das Tragen von Atemschutzmasken vor, damit die Dämpfe nicht in die Atemwege gelangen.
Einzelne Bereiche sind nicht direkt vom Gesetzgeber geregelt, fallen aber dennoch unter die Arbeitssicherheit. So muss der Arbeiter während des Umgangs mit den Maschinen unter anderem auf seine Haare achten. Längere Haare müssen wahlweise unter einem Haarschutz verborgen oder zu einem Zopf gebunden werden. Im besten Fall wird der Zopf zudem unter der Kleidung verborgen. Halstücher oder Schals sind im Winter ebenso nicht erlaubt, da beide Accessoires hohe Sicherheitsrisiken darstellen und sich schnell in den beweglichen Teilen von Maschinen verfangen.