Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung
Teradyne Robotics siegt vor Gericht
Teradyne Robotics hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Elite Robots Deutschland erwirkt. Der Beschluss stärkt den Schutz geistigen Eigentums in der Robotik und setzt ein Signal im Wettbewerb um Software und Innovation.
Jean-Pierre Hathout, Präsident der Teradyne Robotics Group: „Automatisierung und Innovation sind entscheidend für unsere industrielle Zukunft. Wir können nicht zulassen, dass Unternehmen geschützte Technologien unrechtmäßig kopieren."
Teradyne Robotics
Im
Februar hat die Teradyne Robotics, eine Tochtergesellschaft von Teradyne, in Deutschland rechtliche Schritte gegen Elite Robots
Deutschland, die deutsche Tochtergesellschaft
von Elite Robots, wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Software von
Universal Robots eingeleitet (wir berichteten). Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Elite Robots
Deutschland erlassen.
Gemäß der gerichtlichen Entscheidung ist es Elite Robots Deutschland mit
sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt, die urheberrechtsverletzende
Software und sämtliche die Software enthaltenden Produkte in Deutschland
anzubieten oder zu vertreiben.
Darüber
hinaus ist Elite Robots Deutschland verpflichtet, umfassend Auskunft über die
von ihr begangenen Verletzungshandlungen zu erteilen und dabei auch über die
von ihr belieferten Kunden Auskunft zu geben. „Bei Teradyne Robotics haben wir uns entschieden, gegen Wettbewerber
vorzugehen, die unsere proprietären Hardware- oder Softwaredesigns unrechtmäßig
kopieren. Entsprechend begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich“, sagte
Jean-Pierre Hathout, Präsident der Teradyne Robotics Group.
„Wir sind
überzeugt, über unwiderlegbare Beweise für eine Urheberrechtsverletzung zu
verfügen. Auch wenn dies keine endgültige Entscheidung des Gerichts ist, ist es
ein klarer Hinweis darauf, dass wir sehr gute Aussichten auf Erfolg haben.“