Kostenloser MVO-Check für Unternehmen
Die Maschinenverordnung 2027 verschärft die Anforderungen an die Technische Dokumentation. Ein kostenloser MVO-Check von cigus zeigt möglichen Handlungsbedarf bei Software, Netzwerken und Fernwartung.
Mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 steigen ab 20. Januar 2027 die Anforderungen an die Technische Dokumentation – insbesondere bei Software, vernetzten Systemen, Cybersecurity und Fernwartung.
Cigus
Ab Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung. Unternehmen, die Maschinen oder Anlagen herstellen und erstmals in Verkehr bringen, sollten deshalb bereits jetzt prüfen, ob ihre Dokumentationen den künftig verbindlichen Anforderungen entsprechen. Eine erste Einschätzung ermöglicht ein kostenloser Online-Check des Ulmer Engineering-Unternehmens Cigus, das auf Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung spezialisiert ist. Wie das Unternehmen mitteilt, erhalten Firmen damit innerhalb weniger Minuten Hinweise, ob die neuen Vorgaben bereits erfüllt werden oder möglicherweise Handlungsbedarf besteht.
"Mit diesem unverbindlichen Online-Check möchten wir einen einfachen Einstieg bieten, sich mit dem Thema Maschinenverordnung zu beschäftigen", erklärt Cigus-Geschäftsführer Jens Feuerlein. "Viele Betriebe wissen, dass die Maschinenverordnung kommt. Häufig ist jedoch unklar, welche konkreten Auswirkungen sie auf bestehende Dokumentationen und Prozesse hat."
Warum steigt der Dokumentationsbedarf?
Software, KI und Fernwartung rücken mit der Maschinenverordnung stärker in den Mittelpunkt der Technischen Dokumentation. Insbesondere softwarebezogene Sicherheitsfunktionen, vernetzte Systeme und Cybersecurity müssen künftig umfassender berücksichtigt werden. Auch mögliche Fernzugriffe und die Fernwartung sind im Rahmen einer neuen Risikobeurteilung zu bewerten. Die Ergebnisse müssen in der Technischen Dokumentation nachvollziehbar beschrieben sein.
"Das heißt nicht, dass Dokumentationen immer vollständig neu erstellt werden müssen", betont Feuerlein. Häufig gehe es vielmehr darum, vorhandene Anleitungen und technische Unterlagen gezielt zu prüfen und an die neuen Anforderungen anzupassen.
Kostenlose Beratung ergänzt den Online-Check
Der MVO-Check soll eine erste fundierte Grundlage für die weitere Planung liefern. Abhängig vom Ergebnis zeigt das Online-Tool auch mögliche Maßnahmen auf. Darüber hinaus können Unternehmen eine individuelle Beratung mit den Expertinnen und Experten von cigus vereinbaren. Auch dieses Angebot ist kostenlos und soll dabei helfen, die nächsten Schritte für Dokumentation, Risikobeurteilung und bestehende Prozesse zu planen.
Maschinenverordnung 2027 ohne Nachrüstpflicht
Die Maschinenverordnung 2023/1230 berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung im Maschinenbau. Eine generelle Nachrüstpflicht für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen besteht nicht. Geräte und Maschinen, die nach dem 20. Januar 2027 erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, müssen jedoch den neuen Dokumentationsvorschriften entsprechen. Um kurzfristige Anpassungen und einen hohen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt cigus, den MVO-Check bereits vor dem Stichtag durchzuführen.
"Wer seinen Dokumentationsstand frühzeitig kennt, kann notwendige Maßnahmen strukturiert planen und vermeidet unnötigen Zeitdruck kurz vor dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung", so Jens Feuerlein.
FAQ: Maschinenverordnung 2027
1. Wann gilt die Maschinenverordnung 2027?
Maschinen, die nach dem 20. Januar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Dokumentationsvorgaben erfüllen.
2. Was prüft der MVO-Check zur Maschinenverordnung 2027?
Der kostenlose Online-Check liefert eine erste Einschätzung zum Dokumentationsstand und zu möglichem Handlungsbedarf.
3. Welche Themen erfasst die Maschinenverordnung 2027?
Im Fokus stehen unter anderem Software, KI, vernetzte Systeme, Cybersecurity, Fernzugriffe und Fernwartung.
4. Verlangt die Maschinenverordnung 2027 vollständig neue Dokumentationen?
Nicht grundsätzlich. Bestehende Unterlagen können gezielt geprüft und an die neuen Anforderungen angepasst werden.
5. Führt die Maschinenverordnung 2027 zu einer Nachrüstpflicht?
Eine generelle Nachrüstpflicht für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen besteht nicht.