EU-Datenschutz in der Praxis
6 Praxis-Tipps, wie Sie die EU-DSGVO im Unternehmen einführen
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen und ihre Datenschutzbeauftragten gewaltig heraus. Weil sich vieles rechtlich ändert und ein schnelle Einführung verlangt wird. Hier sind 6 Praxis-Tipps, wie das einfach gelingt.
Verstöße werden mit bis zu 20 Millionen Euro geahndet, bei Konzernen sogar mit bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Vorjahres. Auch deshalb sollten Unternehmen alle Prozesse, alle Verträge und alle Vereinbarungen im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht überprüfen. Und bis zum Stichtag ist nicht mehr viel Zeit. „Handlungsbedarf besteht ab sofort“, sagt Datenschutzexpertin Melanie Braunschweig von der TÜV Nord Akademie. „Wie hoch der Aufwand für die Einführung der DSGVO ist, hängt vor allem davon ab, wie gut der Datenschutz im Betrieb bereits verankert ist.“
Außerdem stellt sich die Frage nach der Art der personenbezogenen Datenverarbeitung. Die Thematik muss in einem Krankenhaus sehr viel gründlicher geprüft werden als in einem produzierenden Gewerbe, denn Krankenhäuser verarbeiten besonders sensible Daten.
Datenschutzbeauftragter bleibt Pflicht
Die DGSVO kennt keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Laut neuem EU-Recht ist nur dann ein Datenschutzbeauftragter notwendig, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die personenbezogene Datenverarbeitung ist. Also wenn die Firma Profile erstellt, Gesundheitsdaten erhebt oder mit Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren zu tun hat. Für jedes Unternehmen ab zehn Mitarbeitern sieht das deutsche Anpassungsgesetz allerdings weiterhin zwingend einen Datenschutzbeauftragten vor.