Cyber Resilience Act (CRA) und Maschinenverordnung
„Cybersecurity wird zu einem festen Bestandteil der Produktzulassung“
Mit CRA und neuer EU-Maschinenverordnung wird Cybersicherheit zur Pflicht für Maschinenbauer. Hersteller müssen Risiken über den gesamten Produktlebenszyklus bewerten, dokumentieren und absichern – auch an externen Schnittstellen, die oft unterschätzte Einfallstore darstellen.
Redaktion Automation NEXTRedaktionAutomation NEXT
3 min
Das System 2BSecure schützt externe Schnittstellen.Schlegel
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Redaktion: Herr
Leng, CRA und Maschinenverordnung – worauf müssen sich Unternehmen in puncto
Maschinensicherheit einstellen?
Jürgen Leng: Mit der neuen
EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und dem Cyber Resilience Act (CRA) wird
Cybersicherheit erstmals zu einem verbindlichen Bestandteil der
Maschinensicherheit. Neben der funktionalen Sicherheit müssen Hersteller
künftig auch den Schutz vor Cyberrisiken systematisch berücksichtigen und
dokumentieren. Eine wichtige Neuerung ist der in
Anhang III, Abschnitt 1.1.9 der Maschinenverordnung geforderte Schutz gegen
sogenannte „Korrumpierung“. Das ist ein Begriff aus der Normung und bezeichnet
die Manipulation oder unbefugte Veränderung von Maschinen, Software oder
Parametern, die sicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigen kann.
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Was verbirgt sich konkret dahinter?
Die Norm prEN 50742 „Schutz von
Maschinen gegen Korrumpierung“ gibt Herstellern praxisnahe Leitlinien. Sie
definiert, wie Maschinen so konzipiert und betrieben werden, dass sowohl
unbeabsichtigte als auch vorsätzliche Manipulationen verhindert werden. Im Fokus stehen insbesondere:
Zugriffsschutz für Maschinen und Steuerungen
Absicherung von externen Schnittstellen
Schutz vor manipulierten Softwareständen
Sicherstellung der Integrität sicherheitsrelevanter Funktionen
Parallel fordert der CRA klare
Nachweise über die Cybersecurity von vernetzten Maschinen – ein Novum für die
EU.
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Welche
konkreten Anforderungen bringt der Cyber Resilience Act für
Maschinenhersteller?
Der CRA verpflichtet Hersteller
dazu, Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg
sicherzustellen – von der Entwicklung bis zum Ende der Nutzung.
Zu den wichtigsten Anforderungen
gehören:
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Security by Design & Default: Cybersicherheit muss bereits bei der
Entwicklung berücksichtigt werden. Produkte dürfen keine Standardpasswörter
haben und ungenutzte Schnittstellen müssen deaktiviert sein.
Risikobewertung und Schwachstellenmanagement: Eine systematische
Cyber-Risikobewertung ist für den Hersteller vor der Markteinführung
verpflichtend. Gefundene Schwachstellen müssen dokumentiert und schnell behoben
werden.
Verpflichtende Sicherheitsupdates: Sicherheitsupdates müssen mindestens
fünf Jahre oder über die erwartete Lebensdauer des Produkts bereitgestellt
werden.
Transparenz: Offenlegung aller Softwarekomponenten (inkl. Open Source),
um Transparenz über die Lieferkette zu schaffen (Software Bill of Materials –
SBOM).
Meldepflichten: Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen an die Behörden
gemeldet werden.
Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung: Je nach Risikoklasse sind
Selbstbewertungen oder externe Prüfungen erforderlich. Zudem werden die
CRA-Anforderungen Teil der CE-Konformitätsbewertung.
Für Maschinenbauer bedeutet das:
Cybersecurity wird künftig zu einem festen Bestandteil der Produktzulassung.
Der CRA gilt für alle Produkte
mit digitalen Elementen, die in der EU hergestellt, importiert oder vertrieben
werden. Der Anwendungsbereich ist also ziemlich weit gefasst, weil er alle
Produkte betrifft, die mit Netzwerken oder Geräten verbunden sind. Die Produkte werden dabei in
verschiedene Risikoklassen eingeteilt. Bei der Einstufung spielt vor allem ihr
mögliches Schadenspotenzial eine Rolle. Produkte, die etwa in kritischen
Infrastrukturen, der industriellen Produktion oder im Energieumfeld eingesetzt
werden, fallen in eine höhere Risikokategorie. Für Hersteller bedeutet das: Die
Verfahren zur Konformitätsbewertung werden umfassender und anspruchsvoller. Wer checken will, welches seiner
Produkte unter den CRA fällt, dem sei ein Test von TÜV Süd auf seiner Homepage
empfohlen. Anhand weniger Fragen wird ermittelt, ob der Cyber Resilience Act
für eigene Produkte relevant ist.
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Normungsexperte Jürgen Leng, Business Development Manager bei Schlegel, erläutert Anforderungen und Folgen des CRA und warum auch externe Schnittstellen zu beachten sind.Schlegel
Wie
hoch ist aktuell das Gefährdungspotenzial durch Cyberangriffe?
Das Risiko ist bereits heute
hoch. Das ist den Unternehmern auch bewusst. Laut Branchenverband Bitkom
(Wirtschaftsbericht 2025) schätzten 72 % der Befragten die Bedrohungslage als
hoch ein, zudem waren in den vergangenen zwölf Monaten rund 66 % der deutschen
Unternehmen von Datendiebstahl betroffen. Rund 70 % der Angriffe werden der
organisierten Kriminalität zugerechnet. Die Schadenshöhe durch Ausfall,
Diebstahl oder Schädigung von Informations- und Produktionssystemen oder
Betriebsabläufen ist von 2024 auf 2025 um fast 20 Milliarden auf 73,3
Milliarden Euro gestiegen. Das Thema ist also sehr aktuell.
Das gilt auch für den Zeitplan des CRA: Die Meldepflicht für Schwachstellen und
Sicherheitsvorfälle im Rahmen des CRA tritt am 11. September 2026 in Kraft. Am
11. Dezember 2027 müssen dann alle neuen Produkte vollständig CRA-konform sein.
Die
Absicherung von externen Schnittstellen ist Teil der Norm zum Schutz vor
Korrumpierung. Warum bleiben diese Schnittstellen oft unbeachtet?
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Das Risiko durch physische
Schnittstellen an Maschinen wird tatsächlich oft unterschätzt. Mit der
zunehmenden Vernetzung von Maschinen im Zuge von Industrie 4.0 steigt auch das
Risiko von Cyberangriffen über USB- oder Ethernet-Ports. Diese sind in vielen
Fällen notwendige Servicezugänge, gleichzeitig aber auch potenzielle
Einfallstore. Über diese Zugänge können Schadprogramme eingeschleust, Daten
ausgelesen oder Maschinenparameter verändert werden. Hier können technische
Schutzmaßnahmen auf einfache Art und Weise viel bewirken.
Schlegel hat mit 2BSecure ein System entwickelt, das offene Schnittstellen schützt. Wie
funktioniert dies konkret?
2BSecure ist als kompakte
Hardwarelösung konzipiert, die zwischen Schnittstelle und Endgerät installiert
wird und ist für gängige USB-A-, USB-C- sowie Ethernet-Schnittstellen
ausgelegt. Das System verfolgt einen präventiven Ansatz: Schnittstellen werden standardmäßig
deaktiviert und lassen sich nur über Schlüsselschalter oder RFID durch
autorisierte Personen gezielt freischalten. Nur berechtigte Personen können
damit Ports aktivieren und Daten übertragen, der Zugriff wird dadurch
kontrollierbar und Manipulationen können wirksam verhindert werden. Die Lösung
schützt sowohl die Maschinensteuerung als auch sensible Daten im Netzwerk.
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Ist
für die Nutzung ein größerer Umrüstaufwand notwendig?
Nein, die Lösung ist bewusst
einfach integrierbar ausgelegt. Sie kann sowohl in neuen Maschinen als auch in
Bestandsanlagen eingesetzt werden und lässt sich ohne großen Aufwand in
vorhandene Maschinen- und IT-Infrastrukturen einbinden. Damit folgt sie dem
Prinzip „Security by Design“.
Inwiefern
spielten gesetzliche Vorgaben bei der Entwicklung eine Rolle?
Die regulatorischen Anforderungen
durch die neue Maschinenverordnung oder der CRA waren ein wesentlicher Treiber,
weil beide nachweisbare Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Zugriffe und
Manipulationen verlangen. Durch die kontrollierte Absicherung physischer
Schnittstellen kann 2BSecure dazu beitragen, diese Anforderungen technisch
umzusetzen und Risiken nachweisbar zu reduzieren.