Cybersecurity-Gesetz
Neues Cybersecurity-Gesetz in China trifft europäische Firmen
Am 1. Juni 2017 tritt das von der chinesischen Regierung erlassene neue Gesetz zur Cybersecurity in Kraft. Bei vielen deutschen und europäischen Firmen herrscht große Unsicherheit. Die China-Experten von CDNetworks zeigen, welche Schritte nötig sind.
Das Cybersecurity-Gesetz umfasst eine Vielzahl von Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Es definiert Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Netzlandschaft und die Rolle des Staates in diesem Zusammenhang. Die Cyberadministration of China (CAC) erhält maßgebliche Funktionen in der Gesetzgebung und fungiert als Prüf- und Zulassungsstelle.
Eine Änderung, von der sehr viele Unternehmen aktuell betroffen sind, ist die neuen Regulierungen der „Datenauslieferung“ in China. Laut aktuellen Auslegungen der neuen gesetzlichen Vorgaben, sollen alle als sensibel beziehungsweise personenbezogen definierte Daten im Land gehostet werden und China in Zukunft auch nicht mehr verlassen dürfen (außer mit spezieller Erlaubnis der Regierung).
Aufgrund der langsamen Ladezeiten, verursacht durch die große Entfernung nach China sowie die automatische Überprüfung von Inhalten durch die sogenannte „Great Firewall“, stellen viele Unternehmen ihre Inhalte bereits über einen Server oder Knotenpunkt in China zur Verfügung. Das kann sehr häufig über einen Hoster, Cloud-Dienstleister oder Content Delivery Network-Anbieter (CDN) geschehen. Auch hier ergeben sich die entsprechenden Konsequenzen.
Welche Unternehmen sind vom Gesetz betroffen?
Betroffen vom neuen Cybersecurity-Gesetz sind alle Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr in China tätig sind. Dazu gehören natürlich Betreiber von Netzwerk- oder sogenannten Critical-Information-Infrastrukturen, aber auch jedes andere Unternehmen und jede Organisation, die Web-Inhalte (Websites, Apps, etc.) in China „ausliefert“ beziehungsweise dazu einen Betreiber von Netzwerk- oder sogenannten Critical-Information-Infrastrukturen für das Hosting oder die Auslieferung nutzt.
Beispiel: Hatte ein eCommerce-Anbieter datenverarbeitende Systeme, wie Bestell-, Rechnungs- oder Warenbestandsysteme bisher außerhalb von China, hat diese aber über einen Dienstleister, wie zum Beispiel ein CDN, China ausgeliefert, muss dieses nun gespiegelt werden, damit die Daten innerhalb von China verarbeitet werden. Auch bei Daten von Apps – vom Fitnessarmband bis zu Anwendungen, die Stromzähler- oder Boiler-Daten übermitteln – ist dies der Fall.
Es sind also Unternehmen aller Branchen betroffen, von Handel, über IT-Service-Anbieter bis hin zu Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Tourismus, Medien, Online-Werbung oder Gaming.
Nicht betroffen sind Unternehmen die ihre Inhalte von außerhalb Chinas anbieten, wozu auch Hongkong zählt. Da Hongkong zwar zu China gehört, aber außerhalb der „Great Firewall" liegt müssen diese Organisationen jedoch nach wie vor mit Ladezeiten rechnen, die die Geduld der potenziellen Nutzer übersteigt, daher ist dies nicht wirklich eine Alternative.
Was sind die Konsequenzen?
Tausende Zertifizierungsbeamte sowie intelligente Algorithmen prüfen zurzeit, ob ausländische Organisationen, die entsprechende Inhalte von China aus für den chinesischen Markt anbieten, alle Bedingungen des neuen Security -Gesetzes erfüllen. Wenn sie bereits mit einem Hosting-Dienstleister oder CDN-Anbieter zusammenarbeiten, wird außerdem geprüft, ob dieser die dafür benötigten Lizenzen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die in China notwendige Bei’an-Lizenz entzogen und die Website oder Web-Inhalte gesperrt werden.
Bereits jetzt erhalten Unternehmen Anrufe der Regierungsbeauftragten und werden aufgefordert in kürzester Zeit die benötigten Änderungen einzuleiten.
„Auch wir – genau wie andere Hosting, Cloud- und CDN-Anbieter – dürfen die Websites unserer Kunden nur noch dann beschleunigen, wenn der Ursprungsserver auch in China ist. Ansonsten wird die Bei’an-Lizenz entzogen und wir müssen den Service abstellen“, erläutert Alex Nam, Managing Director CDNetworks EMEA.