Welche rechtlichen Herausforderungen bestehen beim KI-Einsatz?
Darf ich eine bestimmte KI-Anwendung in meinem Unternehmen anbieten oder einsetzen? Und wenn ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Rechtliche Unsicherheiten sind für 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein Hemmnis für den Einsatz von KI.
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Und sogar 68 Prozent der Unternehmen, die KI bereits in der Praxis einsetzen, sehen den Einsatz durch rechtliche Unsicherheiten behindert. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) geben an, Unterstützung im Umgang mit dem seit 1. August geltenden KI-Gesetz zu benötigen.
Was bietet das Bitkom-Tool für den sicheren KI-Einsatz?
Vor diesem Hintergrund hat der Digitalverband Bitkom ein Online-Tool veröffentlicht, das Unternehmen in wenigen Schritten durch Fragen und Antwortoptionen führt. So können sie prüfen, ob ihr KI-System unter die Verordnung fällt und welche Maßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen müssen. Das Online-Tool ist zur kostenlosen Nutzung verfügbar unter: www.bitkom.org/Klick-Tool-Umsetzungsleitfaden-KI-Verordnung
Wie hilft der Bitkom-Leitfaden bei der Umsetzung der KI-VO?
Begleitend zum Online-Tool stellt Bitkom einen Umsetzungsleitfaden zur Verfügung, der Hintergrundwissen vermittelt und Erläuterungen zu den einzelnen Prüfschritten enthält. Er steht kostenlos zum Download bereit unter: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Umsetzungsleitfaden-zur-KI-Verordnung
Der umfangreiche Leitfaden ist in einzelne Prüfungsschritte gegliedert, die als Fragen formuliert sind, und ergänzt das Online-Tool:
- Nach einer Einleitung zu den Zielen und der Systematik der KI-VO beginnt die Prüfung mit der Frage, ob überhaupt ein KI-System im Sinne der Verordnung vorliegt.
- Darauf folgen Fragen nach dem persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich.
- Im Anschluss wird die Risikoklassifizierung thematisiert. Je nachdem, welcher Risikoklasse das KI-System zugeordnet wird und in welche Gruppe von sogenannten Regelungsadressaten das Unternehmen fällt, werden die Compliance-Anforderungen der Verordnung nacheinander einzeln behandelt.
- Am Ende wird für Anbieter Schritt für Schritt erklärt, wie die Konformität nachgewiesen werden kann und welche fortlaufenden Pflichten es zu erfüllen gilt. Schwerpunktmäßig geht es in dem Leitfaden um sogenannte „KI-Systeme mit konkretem Verwendungszweck“. Daneben wird auch auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck eingegangen.
„Wir brauchen mehr KI aus und in Deutschland. Deshalb unterstützen wir Unternehmen in Deutschland ganz konkret und praxisnah dabei, KI-Angebote auf den Markt zu bringen und KI-Systeme im eigenen Unternehmen einzusetzen“, sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. „Bei der Umsetzung der KI-Verordnung sind noch einige Fragen offen. Die Politik ist gefordert, praxistaugliche und bürokratiearme Vorgaben zu schaffen und vor allem - anders als bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung - nicht über die europäischen Vorgaben hinauszugehen.“